Obsorge

Es gibt unterschiedliche Obsorge-Modelle, je nachdem, wie die Beziehung der Elternteile untereinander ist. Die gemeinsame Obsorge für ein minderjähriges Kind ist automatisch unter anderem gegeben, wenn die Elternteile miteinander verheiratet sind. Lassen sich die Eltern scheiden, bleibt die Obsorge beider Elternteile aufrecht, auch wenn es in der Ehe zu gewalttätigem Verhalten des Ehepartners/der Ehepartnerin gekommen ist.

Die Beratungsstellen des Netzwerks kennen die Bestimmungen zu Obsorge und Kindeswohl und helfen gerne weiter. Sie bieten Rechtsberatung zu den Themen Scheidung, Obsorge der Kinder, Unterhalt oder geben über andere Rechtsfragen Auskunft.