EU-Richtlinie gegen Gewalt gegen Frauen

Im Juli 2024 wurde die EU-Richtlinie gegen Gewalt gegen Frauen beschlossen. Zum ersten Mal formuliert die EU in einem rechtlichen Rahmen konkrete Vorschriften, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen in allen ihren Formen zu bekämpfen. Das Ziel ist die Sicherstellung der Grundrechte für Mädchen und Frauen. Besonders an der Richtlinie von 2024 ist, dass Gewaltformen wie weibliche Genitalverstümmelungen, Zwangsehen und (geschlechtsspezifische) Cybergewalt nun erstmals als Straftatbestände definiert werden.

Erweiterte Schutzmaßnahmen für Opfer von Gewalt

Ein wichtiger Bestandteil der EU-Richtlinie ist der erweiterte Opferschutz. Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt geworden sind, sollen umfassende Unterstützung erhalten. Sie sollen ermutigt werden, die Taten den Behörden zu melden, ohne Angst vor weiteren Konsequenzen oder Stigmatisierung. Um dies zu erreichen, müssen die EU-Staaten sicherstellen, dass Gewaltopfer Zugang zu rechtlicher Hilfe haben und dass sie in einem geschützten Rahmen Unterstützung finden, etwa durch Beratungsdienste, sichere Unterkünfte und medizinische Versorgung.

Neben der Unterstützung von betroffenen Frauen legt die Richtlinie auch großen Wert auf Prävention. Damit soll verhindert werden, dass es überhaupt zu (schweren) Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen kommt. Die EU fordert präventive Maßnahmen, die in der Gesellschaft, in Bildungseinrichtungen und in der Arbeitswelt ansetzen, um das Bewusstsein für die Problematik zu schärfen und Gewalt zu verhindern, bevor sie entsteht.

Kritik an der EU-Richtlinie: Vergewaltigung bleibt außen vor

Trotz der weitreichenden Verbesserungen und der klaren Definition mehrerer Gewaltformen bleibt ein bedeutender Aspekt unberücksichtigt: Die EU-Richtlinie enthält keine einheitliche Definition von Vergewaltigung. Expert*innen aus verschiedenen Bereichen haben dies scharf kritisiert. Der Grund für das Fehlen einer klaren Regelung ist, dass sich die Mitgliedstaaten der EU nicht auf eine gemeinsame Definition von Vergewaltigung einigen konnten. In vielen Ländern wird Vergewaltigung nach unterschiedlichen rechtlichen Konzepten und Auslegungen behandelt, was zu einer uneinheitlichen Strafverfolgung führt. Dies erschwert nicht nur die rechtliche Handhabung von Vergewaltigungsfällen, sondern untergräbt auch den Schutz und die Unterstützung von Opfer*innen in der gesamten Union. Für uns im Netzwerk ist klar: Nur ein Ja ist ein Ja!

Warum ist die Richtlinie wichtig?

Gewalt gegen Frauen ist ein tief verwurzeltes Problem, das in vielen europäischen Ländern nach wie vor weit verbreitet ist. Die EU-Richtlinie ist deshalb ein entscheidender Schritt, um die Rechte von Frauen und Mädchen zu schützen und ihnen eine sichere, gewaltfreie Zukunft zu ermöglichen.

Die Richtlinie sendet zudem ein starkes Signal, dass Gewalt gegen Frauen auf europäischer Ebene nicht toleriert wird. Durch die Schaffung einheitlicher Standards für die Bekämpfung von Gewalt und die Unterstützung von Opfern setzt die EU ein deutliches Zeichen der Solidarität und des Engagements im Kampf gegen diese Menschenrechtsverletzung.