Am 26. Oktober 2008 unterzeichnete Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und verpflichtete sich damit, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen, fordern und zu gewährleisten. Konkret heißt das, dass die Konvention bei jeglicher Gesetzessprechung und Vollziehung berücksichtigt werden muss.
Seit 10. Dezember 2008 überwacht der unabhängige Monitoringausschuss die Umsetzung der UN-BRK auf Bundesebene und prüft regelmäßig, ob Österreich die Weisungen der Konvention in der Gesetzgebung berücksichtigt, welche aktuellen Problemlagen herrschen und leistet medial Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit.
Parallel dazu prüft der UN-Fachausschuss anhand von Staatenberichten die Konvention und formuliert Empfehlungen bei Mängeln in der Umsetzung der Konvention. Sowohl der unabhängige Monitoringausschuss in Österreich als auch der UN-Fachausschuss haben vergangenes Jahr gravierende Mängel in der Umsetzung der UN-BRK festgehalten: Beim Ausbau persönlicher Assistenz, Barrierefreiheit und inklusiver Bildung erfüllt Österreich nicht die Vorgaben der Konvention!
Artikel 6 der Konvention hält fest, dass Frauen & Mädchen mit Behinderungen von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind und es die Pflicht der Vertragsstaaten ist, gegen die Mehrfachdiskriminierung effektive Maßnahmen vorzunehmen und zu gewährleisten, dass die Entfaltung, Seblstbestimmung und Förderung von Frauen & Mädchen mit Behinderungen gesichert sind.