Istanbul Konvention

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention), gibt vor, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen der Unterzeichnerstaaten verankert sein muss. Denn die Istanbul Konvention betont, dass „Gewalt gegen Frauen der Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern“ (Prääambel der Istanbul Konvention).

Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich zu folgenden Maßnahmen:

  • Prävention von Gewalt gegen Frauen: z.B. Bildungsprogramme, öffentliche Kampagnen und Schulungen für Fachkräfte
  • Bereitstellung von Opferschutzmaßnahmen: z.B. Frauenhäuser, Gewaltschutzzentren, Frauen- und Mädchenberatungsstellen, Notrufnummern (Frauenhelpline 222 555), psychologische Unterstützung und rechtlichen Beistand
  • Strafverfolgung von physischer, psychischer, sexueller und wirtschaftlicher Gewalt gegen Frauen

Die Istanbul Konvention thematisiert sowohl häusliche Gewalt bzw. geschlechtsspezifische Gewalt im privaten Raum als auch geschlechtsspezifische Gewalt in der Öffentlichkeit. Sie erkennt an, dass bestimmte Gruppen von Frauen, wie Migrantinnen, geflüchtete Frauen und Frauen mit Behinderungen, besonders gefährdet sind und spezielle Unterstützung benötigen. Sie fordert außerdem internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Überwachung und Berichterstattung

Ein unabhängiges Expert*innengremium – GREVIO (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence) – überwacht die Umsetzung der Konvention in den Unterzeichnerstaaten. GREVIO besucht die Länder, spricht mit Regierungsvertreter*innen und Unterstützungseinrichtungen, sammelt Daten und verschafft sich so einen Überblick. Dann verfasst GREVIO einen Bericht und weist Staaten auf Lücken und Erfolge bei der Umsetzung der Istanbul Konvention hin.

Umsetzung der Istanbul Konvention in Österreich

Obwohl die Istanbul-Konvention in Österreich seit 2014 gilt, ist die Umsetzung der Konvention laut GREVIO-Berichten noch nicht lückenlos. Der aktuelle Evaluierungsbericht aus dem Jahr 2024 zeigt dies sehr deutlich. Denn obwohl bereits einige wichtige Maßnahmen getroffen worden sind, gibt es nach wie vor noch gravierende Lücken. Es braucht u.a.: Effektive Ermittlung und Strafverfolgung bei Gewalt gegen Frauen und Kinder, mehr Geld für das Unterstützungssystem zu geschlechtsspezifischen Gewalt u.a. bei sexualisierter Gewalt, besseren Schutz von mehrfachdiskriminierten Frauen, insbesondere Frauen mit Behinderungen und auch in familienrechtlichen Verfahren müssen gewaltbetroffene Mütter und Kinder besser geschützt werden.

In Österreich haben sich NGOs und Expert*innen aus der Zivilgesellschaft in der Allianz GewaltFREI leben zusammengeschlossen, um die vollständige Umsetzung der Istanbul Konvention voranzutreiben. Seit 2024 wird die Allianz GewaltFREI leben vom Verein AÖF gemeinsam mit dem Netzwerk österr. Frauen- und Mädchenberatungsstellen koordiniert.