UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein internationales Abkommen, das 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Sie stellt sicher, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen weltweit geschützt und gefördert werden. Ziel der Konvention ist es, Diskriminierung zu beseitigen und allen Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte und Chancen wie allen anderen Menschen zu gewähren.

Warum gibt es die UN-BRK?

Menschen mit Behinderungen erfahren immer noch häufig Diskriminierung. Oft werden ihnen grundlegende Rechte wie der Zugang zu Bildung, Arbeit oder Gesundheitsdiensten verweigert. Dies liegt nicht nur an physischen Barrieren, sondern auch an gesellschaftlichen Vorurteilen. Die UN-BRK fordert, dass die spezifischen Bedürfnisse und Rechte von Menschen mit Behinderungen bei der Durchsetzung der allgemeinen Menschenrechte berücksichtigt werden.

Besondere Herausforderungen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Ein besonders wichtiger Aspekt der UN-BRK ist die Anerkennung der besonderen Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Diese Gruppe wird oft mit einer doppelten Diskriminierung konfrontiert – einmal aufgrund ihres Geschlechts und zum anderen wegen ihrer Behinderung. Laut Artikel 6 Absatz 1 der UN-BRK ist es notwendig, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen spezielle politische Maßnahmen erhalten, um ihre Autonomie zu fördern und ihre volle Entfaltung zu ermöglichen.

Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind nicht nur häufiger von Armut betroffen, sondern sind auch einem höheren Risiko von Gewalt und Missbrauch ausgesetzt. Diese Mehrfachdiskriminierung führt dazu, dass sie in vielen Bereichen des Lebens benachteiligt werden – sei es im Zugang zu Bildung, auf dem Arbeitsmarkt oder in der Gesellschaft im Allgemeinen.

Schutz und Förderung der Rechte

Die UN-BRK fordert von den Unterzeichnerstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierung zu verhindern und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu fördern. Dazu gehören unter anderem die Verbesserung der Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude, die Sicherstellung von inklusivem Unterricht für Kinder mit Behinderungen und die Unterstützung von Arbeitsplätzen, die für alle Menschen zugänglich sind.

Ein weiteres zentrales Element der Konvention ist die Förderung der politischen und sozialen Teilhabe. Menschen mit Behinderungen sollen in Entscheidungen, die sie betreffen, mit einbezogen werden. Ihre Stimmen sollen gehört werden, und ihre Rechte sollen respektiert werden – genauso wie die Rechte aller anderen Menschen.