Frauenrechte am Prüfstand: CEDAW-Schattenbericht 2024
Zum 10. Mal prüft die UNO nun die Umsetzung der UN-Frauenkonvention CEDAW in Österreich. CEDAW ist die Abkürzung für die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (auf Englisch: Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women). CEDAW ist ein internationales Abkommen der Vereinten Nationen (UN), das 1979 verabschiedet wurde und die Rechte von Frauen schützt und stärkt.
Die Konvention legt fest, dass Frauen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt behandelt werden sollen – zum Beispiel bei Bildung, Arbeit, Gesundheit, Politik und Familie. Länder, die CEDAW unterschrieben haben, verpflichten sich dazu, Gesetze und Maßnahmen einzuführen, um Diskriminierung von Frauen zu verhindern und Gleichstellung zu fördern.
CEDAW ist also eine Art „Menschenrechtsvertrag“ speziell für Frauen und Mädchen. In Österreich ist CEDAW seit 1982 in Kraft und dient als wichtige Grundlage für Gleichstellungspolitik und Frauenrechte.
Unter Koordinierung des Klagsverbands haben heuer mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen einen ersten Schattenbericht zur Umsetzung der Konvention in Österreich formuliert. Die UN-Arbeitsgruppe wird auf Basis dieses Berichts einen Fragenkatalog an den Staat Österreich erstellen.
Gemeinsam mit dem Dachverband für Männer-, Burschen-, und Väterarbeit in Österreich (DMÖ) hat das Netzwerk österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen im Schattenbericht darauf hingewiesen, dass stereotype Geschlechterrollenbilder ein hohes Gewaltpotenzial haben. Gewaltschutz und Gewaltprävention muss deshalb immer auch an der Überwindung dieser Rollenbilder arbeiten.
Am Schattenbericht haben u.a. auch Mitgliedseinrichtungen des Netzwerks wie Ninlil, Peregrina, Orient Express, maiz und LEFÖ mitgewirkt.
Der Schattenbericht 2024 kann hier heruntergeladen werden: