Flucht birgt ein erhöhtes Potential für geschlechtsspezifische Gewalt für Frauen, Mädchen und LGBTQIA+ Personen. Außerdem besteht besonders für sie Gefahr, Opfer von Menschenhandel zu werden.
Viele Frauen fliehen aufgrund geschlechtsspezifischer Gewalt wie Zwangsheirat, religiösem Zwang oder Verfolgung wegen ihrer Sexualität. Auf der Flucht erleben sie oft weitere Traumata. Dies führt häufig zu psychischen Belastungen wie Depressionen oder Suizidgedanken. Viele Frauen und Mädchen fürchten, dass sie abgeschoben, inhaftiert oder bestraft werden, wenn sie Gewalttaten melden.
Frauen- und Mädchenberatungsstellen setzen sich in ihrer Arbeit dafür ein, dass die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen von Frauen und geschlechtlichen Minderheiten mit Fluchterfahrung in den Mittelpunkt gestellt werden und sichergestellt wird, dass ihre Stimmen gehört und ihre Rechte geschützt werden. Sie unterstützen Frauen, um mit belastenden Erfahrungen umzugehen.
Schutz durch Istanbul-Konvention
Am 1. Juni 2023 trat die Europäische Union der Istanbul-Konvention bei. Damit ist nicht nur in Österreich, sondern auch auf EU-Ebene der umfassende Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt gesetzlich verankert. Dieser Schutz der Istanbul-Konvention ist ausdrücklich diskriminierungsfrei für alle Frauen und Mädchen in der EU umzusetzen – auch für asylsuchende, auch für solche ohne Aufenthaltsrecht. Die besondere strukturelle Vulnerabilität von geflüchteten Frauen und Mädchen wird nun also rechtlich stärker in den Fokus gerückt.
Das UN Flüchtlingshilfswerk UNHCR bietet weiterführende Informationen zum Thema Frauen auf der Flucht.